Über uns

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Unsere Abteilungen

Die Feuerwehr gliedert sich in 4 Abteilungen:

Details und Hintergründe der freiwilligen Feuerwehr

Rechtliche Grundlagen

Das Hessische Brand- und Katastrophenschutzgesetz des Landes Hessen schreibt den Städten und Gemeinden vor, öffentliche Feuerwehren für den örtlichen Brandschutz zu bilden.

Erst ab 100.000 Einwohnern ist es Pflicht, eine Berufsfeuerwehr aufzustellen. In Städten mit weniger Einwohnern, also auch in Neu-Isenburg Zeppelinheim, wird der Brandschutz von Freiwilligen Feuerwehren gewährleistet.

Als kommunale Einrichtungen werden die Feuerwehren von den Städten unterhalten. Diese müssen für die Unterkunft (Feuerwachen), die Anschaffung und Unterhaltung der technischen Geräte, sowie Dienstkleidung und Ausbildung der Feuerwehren aufkommen.

060316 Blaulichter

Einsatz der Feuerwehr

Neu-Isenburg und Zeppelinheim

In Neu-Isenburg mit seinen ca. 36.500 Einwohnern bestehen zwei Freiwillige Feuerwehren, die durch hauptberufliches Personal unterstützt werden. Die Gesamtleitung der beiden Feuerwehren obliegt dem Stadtbrandinspektor. Dieser wird dabei von den beiden Wehrführern unterstützt, die unter anderem für die innere Organisation und die Ausbildung in der jeweiligen Stadtteilfeuerwehr zuständig sind.

Ehrenamt in der Freiwilligen Feuerwehr

Die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr leisten ihren Dienst grundsätzlich ehrenamtlich, d.h. ohne eine Entschädigung dafür zu erhalten. Im Gegensatz zu anderen ehrenamtlichen Tätigkeiten bedeutet dies, dass die Feuerwehrangehörigen grundsätzlich keine Entschädigungen, wie Aufwandsentschädigung, Fahrtkostenersatz oder Entgelte für die Teilnahme an Ausbildungen oder Einsätzen erhalten. Lediglich die gewählten Führungskräfte, die zu Ehrenbeamten bestellt sind, erhalten eine geringe monatliche Aufwandsentschädigung.

Tag und Nacht einsatzbereit

Ehrenamt in der Feuerwehr bedeutet Tag und Nacht, auch am Wochenende oder an Feiertagen, bereit zu sein, Menschen und Tieren zu helfen, die in Not geraten sind und Sachwerte zu schützen. Dies kann eine hohe Belastung für die Feuerwehrangehörigen selbst und ihre Familie darstellen. Hinzu kommt die Teilnahme an Lehrgängen, funktionsbezogenen Ausbildungen, Besprechungen, sowie an Bereitschaftsdiensten.

Auch dürfen die physischen und psychische Belastungen im Einsatzdienst nicht vernachlässigt werden. Die Erlebnisse aus Unglücken, wie z.B. Verkehrsunfällen, sind zu verarbeiten. Die körperliche Anstrengung z.B. während des Atemschutzeinsatzes entspricht körperlicher Schwerstarbeit, verschärft noch durch die einsatzbedingten Gefahren.

 

2 Antworten

  1. Nur eine Frage: Was ist die Kinderfeuerwehr ?

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